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ESRS: A guide to core CSRD metrics

22.05.2024

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Natasha Lambert

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt von Unternehmen, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Berichterstattung über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Leistung zu verwenden. Dies macht die genaue Verfolgung und Verwaltung von ESG-Kennzahlen wichtiger denn je.

Die ESRS zu navigieren kann aufgrund ihrer Komplexität und der umfangreichen Datenanforderungen mit über 1.100 Datenpunkten herausfordernd sein. Um einen vollständigen CSRD-Bericht erfolgreich zu erstellen, müssen Unternehmen ihre Messprozesse von Anfang an optimieren. Auf diese Weise können Unternehmen nicht nur die Einhaltung sicherstellen, sondern auch über wirkungsorientierte Geschäftsstrategien hinausgehen.

Verständnis der ESRS

Von der Europäischen Kommission im Juli 2023 verabschiedet, umfasst das ESRS-Rahmenwerk 12 Standards:

  • 10 thematische Standards: Diese enthalten eine Reihe von Datenpunkten zu Nachhaltigkeitsthemen auf granularer Ebene, strukturiert nach den drei Hauptpfeilern der Nachhaltigkeit: Umwelt, Soziales und Governance.

  • 2 übergreifende Standards: ESRS 1 und ESRS 2 gelten für alle Nachhaltigkeitsthemen, die in den E-S-G-Abschnitten skizziert sind, und gelten für alle Organisationen im Geltungsbereich der CSRD, unabhängig von ihrer Branche.

Kurz gesagt, umreißen die thematischen Standards genaue Offenlegungsanforderungen für spezifische Nachhaltigkeitsthemen, während die übergreifenden Standards übergreifende Offenlegungsanforderungen festlegen, die auch auf die thematischen Bereiche anzuwenden sind, wenn sie als wesentlich identifiziert werden.

Von den 12 Standards enthalten nur 11 Datenpunkte, die berichtet werden müssen:

  • ESRS 1 legt die allgemeinen Anforderungen für die Erstellung und Präsentation eines Nachhaltigkeitsberichts eines Unternehmens fest und deckt somit keine Datenpunkte ab, die gemeldet werden müssen.

  • ESRS 2 enthält 193 obligatorische Datenpunkte zu allgemeinen Informationen wie der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens, der Governance und der Verwaltung wesentlicher Themen. Es enthält auch „Mindestangaben“, die zusammen mit spezifischen Informationen zu wesentlichen Themen anzuwenden sind.

  • Die verbleibenden 1.000 Datenpunkte befinden sich in den thematischen Standards. Diese werden anhand einer doppelten Materialitätsbewertung ausgewählt, die relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) identifiziert. Für jedes Thema umfassen die Datenpunkte Richtlinien und Maßnahmen zur Verwaltung wesentlicher IROs sowie Kennzahlen und Ziele zur Verwaltung der Effektivität der Maßnahmen.

Das Navigieren durch die Vielzahl von Datenpunkten in den thematischen Standards kann komplex und zeitaufwändig sein und führt oft dazu, dass Unternehmen auf teure Beratungsdienste angewiesen sind, um die Anforderungen zu erfüllen. Durch Fokussierung auf Kern-ESG-Kennzahlen können Unternehmen jedoch eine solide Grundlage für eine effiziente CSRD-Berichterstattung schaffen.

Schlüsselkennzahlen für CSRD-Berichterstattung

Atlas Metrics hat eine Reihe von Kernkennzahlen aus den thematischen Standards identifiziert, die auf Interoperabilität mit anderen Berichtsbestimmungen (SFDR), Standardisierung mit anderen Berichtsprozessen (KfW-Kapitalberichterstattung, Invest Europe und EIF) und für die Abdeckung sowohl quantitativer als auch qualitativer KPIs basieren. Sie dienen als Grundlage für Benchmarking, Messung des Fortschritts und Stärkung von Geschäftsstrategien im Bereich Nachhaltigkeit.

Umweltreihe (ESRS E1 – E7)

Kohlenstoffkennzahlen im Bereich Klimawandel (E1)
  • Gesamtbereich 1, 2 und 3 der Treibhausgasemissionen, einschließlich Aufschlüsselung nach Bereichskategorien;

  • Treibhausgasemissionsintensität (Gesamttreibhausgasemissionen pro Nettoumsatz).

Energieverbrauch im Bereich Klimawandel (E1)
  • Gesamtenergieverbrauch;

  • Verbrauch erneuerbarer Energien (um einen Schritt weiter zu gehen, Berichterstattung über die disaggregierten Werte gemäß den ESRS-Optionen).

Wasserverbrauch im Bereich Wasser und Meeresressourcen (E3)
  • Gesamtwasserverbrauch.

Biodiversität und Ökosysteme (E4)
  • Wenn das Unternehmen Standorte in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten identifiziert hat, die negativ beeinflusst werden.

Abfall im Bereich Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft (E5)
  • Gesamtmenge des erzeugten Abfalls;

  • Gesamtmenge und Prozentsatz nicht recycelter Abfälle;

  • Gefährlicher Abfall und radioaktiver Abfall.

Sozialreihe (ESRS S1 – S4)

Mitarbeiterzahlen im eigenen Arbeitskräftebestand (S1)
  • Gesamtzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl oder Vollzeitäquivalent - FTE);

  • Gesamtzahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen haben;

  • Fluktuationsrate der Mitarbeiter im Berichtszeitraum;

  • Eine Beschreibung der Methoden und Annahmen, die zur Zusammenstellung der Daten verwendet wurden.

Vielfalt im eigenen Arbeitskräftebestand (S1)
  • Die geschlechtsspezifische Verteilung in Anzahl und Prozentsatz des Top-Managements des Unternehmens;

  • Ob alle Mitarbeiter des Unternehmens angemessen entlohnt werden;

  • Prozentsatz von Personen mit Behinderungen unter den Mitarbeitern des Unternehmens, die rechtlichen Einschränkungen bei der Datenerhebung unterliegen.

Training und Kompetenzentwicklung im eigenen Arbeitskräftebestand (S1)
  • Der Prozentsatz der Mitarbeiter, die regelmäßige Leistungs- und Karriereentwicklungsgespräche führen (um einen Schritt weiter zu gehen, Berichterstattung nach Geschlecht aufschlüsseln);

  • Die durchschnittliche Anzahl von Schulungsstunden pro Mitarbeiter und nach Geschlecht.

Gesundheit und Sicherheit im eigenen Arbeitskräftebestand (S1)
  • Die Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen.

Vergütungskennzahlen im eigenen Arbeitskräftebestand (S1)
  • Die nicht bereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke.

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte (S1)
  • Die Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle, einschließlich Belästigung;

  • Die Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsvorfälle im Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens.

Governance-Reihe (ESRS G1)

Vorfälle von Korruption oder Bestechung
  • Die Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle von Korruption oder Bestechung;

  • Die Art der bestätigten Vorfälle von Korruption oder Bestechung.

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, sofern relevant, ihre Informationen zur Wertschöpfungskette gemäß den ESRS-Bestimmungen melden müssen. Die Umsetzungsleitlinien der EFRAG enthalten einen nützlichen Überblick über diese Berichtsdetails.

Der Schlüssel zu erfolgreicher CSRD-Berichterstattung liegt nicht nur in der Verfolgung der richtigen Kennzahlen, sondern auch in der Verwendung der richtigen Tools und Methoden.83% der Unternehmen geben an, dass die Erfassung genauer Daten für die CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung darstellen wird. Atlas Metrics ist eine umfassende Lösung zur Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten, zur automatisierten konformen Berichterstattung und zur Unterstützung strategischer Entscheidungsfindung. Kontaktieren Sie unsere Experten, um zu erfahren, wie Sie Ihre CSRD-Reise optimieren können.

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